Lizenzbeantragung:
Grundsätzlich gibt es für die Beantragung der ÖTRV Lizenzen zwei Optionen. Entweder die Athleten beantragen selbst über den persönlichen Account die ÖTRV Lizenz oder der Verein beantragt über den Vereinsaccount für die Athlet:innen die ÖTRV Lizenzen.
Wir als TTCI bevorzugen, dass jeder Athlet selbstständig die Lizenz über den persönlichen Account beantragt. Der Verein muss dann lediglich den Lizenzantrag bestätigen.
Jede/r Athlet:in kann die Lizenz in der Datenbank Phönix II selbst einsehen und seine/ihre Lizenz via App beim Veranstalter vorweisen. Nähere Infos findet ihr im Handbuch Personenaccount
1. Bitte die ÖTRV Lizenzen 2026 erst ab 01.01.2026 im persönlichen Account beantragen.
2. Der Verband wird in den ersten Jännertagen auch direkt die bisherigen Lizenznehmer kontaktieren und sie an die Beantragung der ÖTRV Lizenz 2026 erinnern.
Classic Lizenz/Premium Lizenz:
2026 wird es wiederum zwei mögliche Lizenzarten geben. Die Classic Lizenz beinhaltet die Teilnahme- und Wertungsberechtigung bei allen Wettkämpfen, welche im ÖTRV Wettkampfkalender 2026 gelistet sind. Dazu der umfassenden Versicherungsschutz und einige vergünstige Einkaufsoptionen bei den Poolpartnern. Die Premium Lizenz beinhaltet alle Vorteile der Classic Lizenz und ist zudem eine internationale Lizenz, die Athlet:innen zum Start bei Int. Rennen (World Triathlon/Europe Triathlon) berechtigt und zusätzlich eine Rückholversicherung beinhaltet.
Bitte beachten, dass für Athlet:innen, die an einem internationalen World Triathlon/Europe Triathlon Rennen (Nachwuchs-, Elite- oder Age Group) teilnehmen, das Lösen einer Premium Lizenz verpflichtend vorgeschrieben ist.
Bei der Beantragung der Lizenz muss die Auswahl zwischen Classic Lizenz oder Premium Lizenz getroffen werden. Nachträgliche Änderungen können nur mittels Mail an den ÖTRV (b.maier@triathlon-austria.at) durchgeführt werden.
Grundsätzlich hat die ÖTRV Jahreslizenz eine weltweite Gültigkeit und sollte in jedem Land von einer zusätzlichen Tageslizenzgebühr befreien. Die Betonung liegt auf „sollte“ da es nicht auszuschließen ist, dass in allen Ländern die gleiche Regelung Gültigkeit hat und auf Grund von eventuellen behördlichen Auflagen (Versicherungsleistungen etc.) zusätzlich eine Tageslizenz gelöst werden muss. Aktuell sind teilweise Einschränkungen bei Rennen z.B. in Italien, Spanien Großbritannien und teilweise Frankreich bekannt (hauptsächlich IRONMAN-Events).
Erforderliche Dokumente:
Heuer ist bei allen Athlet:innen die bereits im Jahr 2025 eine Jahreslizenz hatten, das Hochladen einer Kopie eines aktuellen Reisepasses oder Personalausweises nicht erforderlich. Der Ausweis muss nur mehr bei neuen Lizenznehmern oder Namensänderungen hochgeladen werden. Die Dokumente können von den Athlet:innen im persönlichen Account unter dem Reiter Kennzeichen selber hochgeladen werden.
Das ärztliche Attest ist für alle Athlet:innen, ab dem Jahrgang 2007 und jünger, erforderlich und kann von jedem Hausarzt formlos ausgestellt werden, jedoch empfehlen wir eine Sporttauglichkeitsuntersuchung durch einen Sportarzt. Bei ÖTRV Kaderathlet:innen ist die Sporttauglichkeitsuntersuchung verpflichtend durchzuführen. Die Sporttauglichkeitsuntersuchung kann auch bereits im letzten Quartal des Jahres für das nächste Sportjahr durchgeführt werden.
Die entsprechenden Untersuchungsformulare (Formular Sporttauglichkeitsuntersuchung/Formular ÖTRV Wettkampftauglichkeitsbestätigung) können auf der Website des ÖTRV im Downloadcenter in der Rubrik „Lizenzinformationen/Formblätter/Handbuch“ abgerufen werden und sollen zum Arzt mitgenommen werden. Bitte das Formblatt ÖTRV Wettkampftauglichkeitsbestätigung vom Arzt bestätigen lassen und in der neuen Datenbank hochladen. Das Formular Sporttauglichkeitsuntersuchung darf aus Datenschutzgründen nicht in der Datenbank hochgeladen werden und bleibt bei den Athlet:innen oder beim Arzt.
Alle erforderlichen Dokumente findet ihr in unserem Downloadcenter: https://www.triathlon-austria.at/de/service-termine/downloadcenter#lizenzinformationenformblaetterhandbuch
Lizenzgebühren 2026
Die Gebühren bleiben gegenüber 2025 unverändert.
- ÖTRV Jahreslizenz Classic ab der Klasse U 23 (Jg. 2006 und älter) Jahresgebühr € 65,00
- ÖTRV Jahreslizenz Classic für Jugend und Junioren (Jg. 2007 – 2010) Jahresgebühr € 34,00
- ÖTRV Jahreslizenz Classic Schüler A – E: Die Schülerlizenzen (Jg. 2011– 2020) sind weiterhinkostenlos und werden dringend für die Nachwuchssportler:innen empfohlen, um so den kostenlosen Versicherungsschutz für die jungen Sportler:innen zu gewährleisten.
- ÖTRV Jahreslizenz Premium für Athlet:innen ab dem Jg. 2006 und älter, die bei internationalen Rennen (World Triathlon/Europe Triathlon) starten Jahresgebühr € 86,00
- Bei den Klassen Jugend und Junioren (2007 – 2010) wird für jene Athlet:innen die international starten die vorgeschriebene ÖTRV Premium Lizenz mit einer Gebühr von € 55,00 verrechnet (z.B. Kaderathleten die im Europacup starten oder sich für eine int. Nachwuchsmeisterschaft qualifizieren)
- Die ÖTRV Premium Lizenz für den ältesten Jahrgang Schüler A ist kostenlos.
Wertungsberechtigung ausländische Staatsbürger bei ÖM:
Der Verband möchte euch darauf hinweisen, dass ab 2026, in Österreich lebende ausländische Staatsbürger:innen – unter bestimmten Voraussetzungen – bei ÖM gewertet werden können, nicht jedoch bei Österreichischen Staatsmeisterschaften!
Jene ausländische Staatsbürger:innen, die das in Anspruch nehmen wollen, müssen zumindest seit 01.01 des Vorjahres den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Dies bedeutet für das Kalenderjahr 2026, dass die Person seit 1.1.2025 in Österreich gemeldet sein muss.
Ergänzend dazu darf die entsprechende Person für die Dauer der Wertungsberechtigung bei ÖM nicht zusätzlich bei einer weiteren nationalen Meisterschaft, aller ÖTRV Sportarten, in einem anderen Land gewertet werden. Wir wollen somit verhindern, dass Athlet:innen in mehreren Ländern nationale Meister werden können und gleichzeitig aber die Tür für jene Personen öffnen, die in Österreich seit einem bestimmten Zeitpunkt ihren Lebensmittelpunkt, nicht aber die Staatsbürgerschaft, haben. Stichwort Integration!
Wenn ausländische Athlet:innen in die Wertung gelangen möchten, benötigt der Verband bitte bei der Lizenzbeantragung einen aktuellen Meldezettel (Meldezettel aus 2026) und die unterschriebene „ÖTRV Verpflichtungserklärung Ausländische Staatsbürger“. Ihr findet das Dokument im Downloadcenter auf dieser Website. Wenn bereits im Vorjahr um eine ÖM Wertungsberechtigung angesucht wurde und die entsprechenden Unterlagen (Meldezettel und ÖTRV Verpflichtungserklärung Ausländische Staatsbürger) hochgeladen worden sind, gilt die ÖM-Wertungsberechtigung für 2026 ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Lizenz.
Bei neuen Ansuchen um ÖM Wertungsberechtigung bitten wir euch die erforderlichen Unterlagen in der ÖTRV Datenbank hochzuladen und eine kurze Info per mail an b.maier@triathlon-austria.at zu senden, dass der/die ausländische Athlet:in bei den österreichischen Meisterschaften gewertet werden möchte.
Der Verband bittet euch darauf zu achten, dass der Meldezettel und die „ÖTRV Verpflichtungserklärung_Ausländische_Staatsbürger“ bis spätestens Mittwoch 12:00 Uhr vor dem jeweiligen Meisterschaftswochenende beim Verband einlangt und die ÖTRV Jahreslizenz genehmigt ist. Findet die Meisterschaft nicht an einem Wochenende statt, muss die ÖTRV Jahreslizenz (inkl. aller erforderlichen Unterlagen) spätestens 2 Arbeitstage vor der Meisterschaft genehmigt sein. Sollten die Unterlagen erst nach der Meisterschaft beim Verband einlangen, wird der/die Athlet:in bei der ÖM ausnahmslos nicht gewertet! (Siehe dazu die jeweils geltende Fassung des ÖTRV Sportprogramms)
Vereinsübertritt:
Weiteres wird darauf hingewiesen, dass wie in den letzten Jahren ein Vereinsübertritt ausschließlich im Dezember (01.12. bis 31.12.2025) möglich ist. Alle Details zum Vereinswechsel findet ihr auf der ÖTRV Homepage unter Formblätter für Vereine: https://www.triathlon-austria.at/de/service-termine/downloadcenter#formblaetter-fuer-vereine
Wichtig: Der Verband benötigt die Vereinsabmeldeformulare nur für jene Athlet:innen die im Jahr 2025 eine ÖTRV-Jahreslizenz hatten. Athlet:innen die 2025 keine ÖTRV Lizenz hatten brauchen kein Abmeldeformular.
Versicherungsschutz:
Ebenso möchte man darauf hinweisen, dass der ÖTRV Versicherungsschutz ab dem Ausstellungsdatum der Lizenz bis zum 31.12.2026 Gültigkeit hat. Da der Lizenzbeitrag ein Jahresbeitrag ist und bei späterer Beantragung im Kalenderjahr nicht minimiert wird, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beantragung der Lizenz um den möglichen ganzjährigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.
Zu guter Letzt, aber sehr wichtig:
Bitte bedenkt, dass die ÖTRV-Lizenzen erst ab dem 1. Jänner 2026 in der Datenbank beantragt werden können.